AGB’s der Karsten Gauselmanns Heißenhof GmbH & Co. KG

I. Anwendungsbereich und Vertragsschluss

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über die Aufnahme von Hotelgästen und die Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungs- und sonstigen Räumlichkeiten einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Gäste oder Vertragspartner gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht nochmals widersprechen.

3. Der jeweilige Vertrag ist abgeschlossen, sobald eine Bestellung unseres Vertragspartners durch uns bestätigt ist. Im Falle einer Buchungsanfrage per E-Mail gilt unsere Rückantwort als Angebot, das durch unseren Vertragspartner angenommen werden kann. Buchungsbestätigungen sind sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form verbindlich. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festangebote bezeichnet sind.

II. Preise und Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung mehr als sechs Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten entstandene Mehrkosten an unsere Vertragspartner weiter zu berechnen, maximal jedoch in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises. Unserem Vertragspartner bleibt der Nachweis geringerer Mehrkosten unbenommen.

3. Mehrkosten, die aufgrund nachträglicher Änderungen oder Ergänzungen durch unsere Vertragspartner und Gäste in Bezug auf unsere Leistungen entstehen, sind von diesen auf der Basis der zum Zeitpunkt des Änderungswunsches jeweils gültigen Preise zu vergüten.

4. Unsere Rechnungen sind – sofern mit unserem Vertragspartner nicht anders vereinbart – sofort fällig und zahlbar.

5. Wir sind berechtigt, für die von uns zu erbringenden Leistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

III. Bereitstellung unserer Leistungen

1. Zimmer stehen unseren Gästen ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 10.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages zur Verfügung.

2. Ohne Hinweis unserer Gäste auf eine spätere Ankunftszeit oder Vorauszahlung, sind wir berechtigt, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. In diesem Fall haftet unser Vertragspartner gemäß Ziff. IV. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Verlassen unsere Gäste gebuchte Zimmer nach 10.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages, sind wir berechtigt, bei einer Rückgabe der Zimmer bis 18.00 Uhr 50 % des vereinbarten Preises und bei einer Rückgabe ab 18.00 Uhr 100 % des vereinbarten Preises als Nutzungsentgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Unserem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Anspruchs auf Nutzungsentgelt unbenommen.

4. Veranstaltungsräume stehen unseren Gästen ab 8.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 19.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages zur Verfügung.

5. Ohne Hinweis unserer Gäste auf eine spätere Ankunftszeit oder Vorauszahlung, sind wir berechtigt, gebuchte Veranstaltungsräume nach 15.00 Uhr anderweitig zu vergeben. In diesem Fall haftet unser Vertragspartner gemäß Ziff. IV. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IV. Rücktritt unseres Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt unseres Vertragspartners von einem mit uns geschlossenen Vertrag ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

2. Nimmt unser Vertragspartner unsere vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich von uns ersparter Aufwendungen verpflichtet. Eine Stornierung / Abbestellung ist bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Danach gelten folgende Bedingungen:

Von 6 bis 4 Wochen (42 – 28 Tage) vor Anreise erheben wir 50 % des vereinbarten Preises
Von 4 bis 2 Wochen (27 – 14 Tage) vor Anreise erheben wir 70 % des vereinbarten Preises
Ab 13 Tage vor Anreise erheben wir 90 % des vereinbarten Preises

Bei No Show erheben wir 100 % des vereinbarten Preises.

3. Im Falle des Rücktritts unseres Vertragspartners sind wir verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zum anderweitigen Vertragsschluss hat unser Vertragspartner für die Dauer der tatsächlichen Nichtinanspruchnahme anteilig den nach Ziff. IV. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen errechneten Betrag zu zahlen.

4. Stornierungen / Abbestellungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Absatz 1 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen
– das Hotel geschlossen werden muss
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des
Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung
bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen
– der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802 c Zivilprozessordnung abgegeben, ein
außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung
desselben mangels Masse abgelehnt wird.
3. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzten.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersetz.

VI. Haftung vom Heißenhof

1. Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen unserer Gäste haften wir nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von unserem Gast, einem Begleiter unseres Gastes oder einer Person, die unser Gast bei sich aufgenommen hat oder durch die Beschaffenheit der Sachen, bzw. durch höhere Gewalt verursacht wird.

2. In jedem Fall ist unsere Haftung für eingebrachte Sachen unserer Gäste begrenzt auf den Wert des hundertfachen unseres Tagespreises, jedoch mindestens auf einen Betrag von 600,00 € und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 €. Im Falle von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten haften wir maximal bis zu einem Betrag von 800,00 €, es sei denn, der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung der eingebrachten Sachen wurde durch uns oder durch unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es handelt sich um Sachen, deren Übernahme zur Aufbewahrung wir unrechtmäßig abgelehnt haben.

3. Der Anspruch unserer Gäste auf Schadensersatz für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen erlischt, wenn uns unsere Gäste nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung unterrichten. Die Unterrichtung soll schriftlich erfolgen.

4. Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unserer Gäste, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vertraglicher Pflichtverletzungen oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle des Rückgriffs unserer Gäste, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für die Übernahme von Garantien und die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten zwingend haften. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5. Wir haften nicht für Fahrzeuge und Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, sowie lebende Tiere.

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unserer Gäste ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VII. Wichtige Hinweise an unsere Gäste

1. Wir bitten unsere Gäste und Vertragspartner um Verständnis, dass das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

2. Wir akzeptieren keine Vertragspartner oder Gäste, deren Veranstaltung unseren reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit und das Ansehen des Heißenhof und seiner Gäste in der Öffentlichkeit zu gefährden geeignet sind.

VIII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – einschließlich von Scheck- und Urkundsklagen – ist unser Betriebsort.

Verfügbarkeit anfragen

Rufen Sie uns gleich unter +49 (0) 8665 673-0 an oder senden Sie uns eine E-Mail!
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